Muss ich mich registrieren, wenn ich Elektronik nur gelegentlich nach Deutschland versende?

Ja, sobald du Elektronik aktiv in Deutschland vertreibst — ob gelegentlich oder regelmäßig — giltst du als »Hersteller« im Sinne des ElektroG und brauchst eine WEEE-Registrierungsnummer. Es gibt keine Freigrenze für gelegentliche Verkäufe. Das ElektroG unterscheidet nicht zwischen »manchmal« und »regelmäßig«. Wenn eine Compliance-Kontrolle feststellt, dass du unregistriert bist, droht ein Bußgeld. Manche denken, dass sie durch Amazon oder eBay automatisch geschützt sind — das ist nicht der Fall. Du brauchst eine eigenständige Registrierung bei der Stiftung EAR, auch wenn du nur über Marktplätze verkaufst.

Vertiefung

Diese Frage ist Teil unseres Beitrags zu „WEEE-Registrierung für UK-Elektronik-Händler in Deutschland — Stiftung EAR ohne Niederlassung". Dort findest du den Kontext und alle weiteren Aspekte.

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