Brauche ich als UK-Verkäufer einen EU-Bevollmächtigten nach GPSR?
Ja, in den allermeisten Fällen schon. Die General Product Safety Regulation (GPSR) verlangt von Herstellern ohne Niederlassung in der EU, einen wirtschaftlich Verantwortlichen mit Adresse innerhalb der EU zu benennen, der als Ansprechpartner für Behörden und für Rückrufe fungiert. Für UK-Seller ohne eigene EU-Gesellschaft bedeutet das praktisch: Ein EU-Bevollmächtigter muss bestellt sein, bevor ein Produkt gelistet wird - der VATAi-Leitfaden für Amazon-Europe-Compliance 2026 betont ausdrücklich, dass die Compliance-Struktur vor dem Warenversand stehen muss, nicht danach nachgereicht werden kann. Ohne benannten Verantwortlichen kann Amazon Angebote sperren oder Behörden können den Verkauf des betroffenen Produkts in Deutschland untersagen, was gerade bei Elektronik- und Spielzeugartikeln streng kontrolliert wird.
Diese Frage ist Teil unseres Beitrags zu „Auf amazon.de aus UK verkaufen — was nach Brexit alles dazu kam". Dort findest du den Kontext und alle weiteren Aspekte.
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