Reicht es, den Widerrufsbutton nur im Kundenkonto zu hinterlegen?

Nein. § 356a BGB verlangt, dass die Widerrufsfunktion während der gesamten Widerrufsfrist gut sichtbar und ohne Login erreichbar ist — von jeder Seite aus. Ein nur im Kundenkonto hinterlegter Button oder ein versteckter Footer-Link genügt nicht. Die Zuordnung des konkreten Vertrags erfolgt erst auf der Bestätigungsseite nach dem Klick, nicht durch eine vorgeschaltete Login-Hürde.

Vertiefung

Diese Frage ist Teil unseres Beitrags zu „Der Widerrufsbutton ist da: Was § 356a BGB seit dem 19. Juni 2026 von Online-Shops verlangt". Dort findest du den Kontext und alle weiteren Aspekte.

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