Kann ich einen Bevollmächtigten aus einem anderen EU-Land nutzen oder muss es Deutschland sein?

Es muss Deutschland sein. Die Stiftung EAR verlangt ausdrücklich einen Bevollmächtigten mit Sitz in Deutschland. Das liegt daran, dass die Stiftung ein deutsches Register ist und die Behörden vor Ort Kontrollen durchführen können. Ein Bevollmächtigter aus Frankreich, den Niederlanden oder Österreich wird von der Stiftung EAR nicht akzeptiert. Das ist ein häufiger Irrtum bei internationalen Sellern, die versuchen, Kosten zu sparen. Es gibt aber spezialisierte Dienstleister in Deutschland, die günstig Bevollmächtigungs-Services anbieten und den administrativen Aufwand übernehmen.

Vertiefung

Diese Frage ist Teil unseres Beitrags zu „WEEE-Registrierung für UK-Elektronik-Händler in Deutschland — Stiftung EAR ohne Niederlassung". Dort findest du den Kontext und alle weiteren Aspekte.

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