Ab wann gilt die Widerrufsbutton-Pflicht?

Seit dem 19. Juni 2026. An diesem Tag ist § 356a BGB in Kraft getreten; das zugrunde liegende Umsetzungsgesetz wurde im Bundesgesetzblatt 2026 I Nr. 28 verkündet. Eine Übergangs- oder Schonfrist gibt es nicht — die Pflicht gilt seither unmittelbar für alle betroffenen Online-Angebote. Wer seinen Shop noch nicht umgestellt hat, sollte das daher nicht aufschieben.

Vertiefung

Diese Frage ist Teil unseres Beitrags zu „Der Widerrufsbutton ist da: Was § 356a BGB seit dem 19. Juni 2026 von Online-Shops verlangt". Dort findest du den Kontext und alle weiteren Aspekte.

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