Wie lange gelten Antidumpingzölle in der EU?
Antidumpingzölle durchlaufen mehrere Phasen mit unterschiedlicher Dauer. Die EU-Kommission hat laut der Übersicht der IHK für Oberfranken Bayreuth maximal 14 Monate Zeit, um ein Verfahren von der Einleitung bis zur Entscheidung abzuschließen. Schon während dieser Untersuchung kann sie vorläufige Zölle verhängen, die sechs bis maximal neun Monate in Kraft bleiben, bevor über eine endgültige Maßnahme entschieden wird. Fällt die Entscheidung zugunsten eines endgültigen Zolls, gilt dieser in der Regel für fünf Jahre. Danach prüft die Kommission im Rahmen einer sogenannten Auslaufüberprüfung, ob die Voraussetzungen für eine Verlängerung weiterhin bestehen, oder ob die Maßnahme ersatzlos endet.
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